Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01. Januar 2024 für Raimund Schwab Computerservice, Lerchenstr. 35a, 24784 Westerrönfeld, im weiteren SCS genannt.

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit SCS, fremde Vertragsvereinbarungen gelten nur, sofern sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Geschäftsbedingungen ändern oder aufheben, bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Einzelbestimmung ungültig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen bestehen. Der beanstandete Bestimmungspunkt ist in diesem Falle durch einen wirksamen, der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommenden, zu ersetzen.

  Angebote, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Angebote und Preise verstehen sich, solange es nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist als freibleibend und unverbindlich, Irrtümer sind vorbehalten.

Aufträge können persönlich, fernmündlich, fernschriftlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ein Vertrag zwischen SCS und dem Vertragspartner kommt erst durch schriftliche, fernschriftliche, mündliche oder fernmündliche Auftragsbestätigung zustande.

Bei den von SCS erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. SCS behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist SCS berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen ist SCS berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.

Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt derselben ohne Abzug fällig.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist SCS berechtigt, auch ohne vorhergehende Mahnung, Verzugszinsen mit 5 Prozent über dem aktuell geltenden Basiszinssatz zu berechnen.

Zahlungsverzug: Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder laufen Ansprüche ein, die erhebliche und begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn – auch bei Wechseln mit späterer Fälligkeit – sofort fällig.

  Leistungen, Preise

SCS kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen.

Für Serviceleistungen ist die gültige Preisliste auf der Webseite www.schwab-computer.de zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber maßgebend.

SCS ist an schriftliche, fernschriftliche, mündliche oder fernmündliche Angebotspreise 14 Tage gebunden mit Ausnahmen von Aktionsangeboten die zeitlich oder in der Menge beschränkt zu beschaffen sind. Bei einer nach Angebotsabgabe auftretenden Lieferschwierigkeiten oder Abkündigung des Produkts besteht kein Anspruch auf Beschaffung.

  Installationsleistungen

Voraussetzung für die Installation von Software ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt und Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch SCS.

  Reparatur- und Wartungsleistungen

Für die Leistungen von SCS sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von SCS nicht zu vertreten ist. SCS kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn (a) der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt (b) ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist (c) der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat – (d) der Auftrag storniert wurde und SCS bereits auf dem Weg zum Kunden war oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird. Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von SCS zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüberhinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der Instand zusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet SCS, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SCS beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag als erteilt für alle Arbeiten die SCS für notwendig erachtet. SCS ist zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich, während der Reparaturarbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist. SCS ist nicht verpflichtet, den Gegenstand auf alle eventuell möglichen Mängel und Fehlfunktionen hin zu überprüfen.

Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Auftraggeber einen Reparaturhöchstpreis festsetzen. Ist ein solcher Preis nicht angegeben, wird von SCS zunächst eine unverbindliche und kostenlose Reparaturkostenabschätzung abgegeben.

Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Auftraggeber bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges oder anderer Unterlagen nachweisen.

SCS ist berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt mit geeignetem Personal durchzuführen.

Jede Reparatur sowie Reparaturkostenabschätzungen bedeuten Eingriffe in den Reparaturgegenstand. Es ist nicht immer möglich, nach einem solchen Eingriff den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Eingriff des Reparaturgegenstands bestand. Der Auftraggeber hat daher kein generelles Recht auf Wiederherstellung des ursprünglichen Originalzustandes der vor der Reparaturmaßnahme bestand. Insbesondere bei der Reparatur von Notebooks, Tablets und Smartphones kann es – trotz größter Sorgfalt - beim Öffnen des Gehäuses zu Beschädigungen kommen. SCS haftet nicht für Beschädigungen, die beim Öffnen der Gehäuse entstanden sind.

  Beratungsleistungen

Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. SCS hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei SCS zustande.

  Fernwartungsleistungen

Grundlage für die Fernwartungs- und Support-Dienstleistung ist das Starten der temporären Fernwartungssoftware oder die Installation des Remote-Host und die Fernwartungsvereinbarung.

Bei temporärer Fernwartung erfolgt der Zugriff auf das Netzwerk des Kunden durch Eingabe einer Fernwartungs-ID, welche der Kunde von SCS vor Beginn der Fernwartung fernmündlich oder fernschriftlich erhält. Bei dauerhafter Fernwartung ist der Zugriff auf das Netzwerk des Kunden jederzeit möglich. Der Zugriff wird aber nur nach Auftrag durch den Kunden erfolgen.

Mit der Eingabe der Fernwartungs-ID oder der Installation des Remote-Host akzeptiert der Kunde die Fernwartungsvereinbarung von SCS.

SCS bedient sich für Fernwartungsarbeiten derzeit der Remote-Software der Firma pcvisit oder Teamviewer. Weitere Informationen zur verwendeten Fernwartungssoftware finden sie auf der Webseite www.pcvisit.de und www.teamviewer.de

Die Fernwartung beginnt mit dem Zugang zum Netzwerk des Kunden.

Die Sicherung aller Daten (inklusive Betriebssystem und Software) obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. SCS übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die im Rahmen einer Fernwartung erfolgen. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.

SCS ist bestrebt, die Ausführung des Supports so schnell wie möglich durchzuführen. Ein Anspruch auf eine Terminausführung besteht nicht.

Ein Anspruch auf Dienstleistung besteht nicht. SCS behält sich vor, die Dienstleistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bei zeitlicher oder räumlicher Unmöglichkeit einen späteren Termin hierfür anzusetzen.

  Fernwartungsvereinbarung

Die Fernwartung findet mit einem Programm unserer Wahl statt. Das Fernwartungsprogramm ermöglicht uns aus der Ferne mit bestehender Internetverbindung direkt auf Ihrem Computer Aktionen und/oder Wartungen durchzuführen. Dabei werden Tastaturanschläge und Mausbewegungen übertragen und können bei Bedarf von Ihnen am Bildschirm mitverfolgt werden.

Für jede Fernwartung benötigen wir Ihre Zustimmung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob vereinbarungsgemäß eine Fernwartungssoftware mit Installation und uneingeschränkter Zugriffsmöglichkeit oder ohne Installation mit temporärer Zugriffsmöglichkeit verwendet wird.

Bei Verwendung der temporären Fernwartungssoftware ist ein weiteres oder späteres Einloggen unsererseits nicht möglich. Bei jeder neuen Verbindung über die Software wird eine neue Fernwartungs-ID generiert, die wir ihnen mitteilen. Nur durch Eingabe dieser Fernwartungs-ID und einem Klick auf die Schaltfläche „Start“ erhält SCS Zugriff auf den Kundencomputer.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Fernwartungsvereinbarung sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages, die ich mit dem Klick auf den Button „Start“ akzeptiere.

  Datensicherheit, Datenschutz

Der Kunde stellt SCS von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich eventuell überlassener Daten frei.

Soweit Daten an SCS - gleich in welcher Form - übergeben oder übermittelt werden, stellt der Kunde eigene Sicherungskopien her. Im Falle eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die Daten ein weiteres Mal an SCS zu übermitteln.

Eine Haftung für Daten, die auf Kundengeräten gespeichert sind, wird nicht übernommen, auch dann nicht, wenn das Sichern oder Restaurieren dieser Daten Bestandteil des Auftrages ist.

Dem Kunden ist bekannt, dass Informationsübertragungen auf elektronischem Weg nicht abhörsicher sind und nimmt diese Gefahr in Kauf.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass auf seinen EDV-Anlagen, die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften erfolgt.

Erfährt SCS im Laufe der Arbeiten sicherheitsrelevante Kennwörter hat der Kunde diese nach Beendigung der Arbeiten zu ändern.

  Haftung

SCS haftet für keine Schäden, außer sie werden durch SCS oder Mitarbeiter von SCS vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.

Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstigen mittelbaren Folgeschäden.

Eine Haftung für die Verwendung von Software durch die gelieferten Geräte wird ausgeschlossen, soweit und sofern nicht von uns die Verwendung durch eine bestimmte Software schriftlich zugesichert ist.

Wir übernehmen keine Haftung für evtl. auftretende Datenverluste bei Reparaturen oder jedweden anderen Arbeiten an Systemen.

Sollte ein Computer-System, das wir reparieren oder warten, ausfallen oder nicht innerhalb derselben Stunde oder desselben Tages zu reparieren sein, z.B. wegen Ersatzteilmangel, erhöhtem Aufwand, Zeitmangel, nötiger Recherche, Personalausfall, oder sonstigen Gründen oder Unmöglichkeit der Reparatur, so übernehmen wir keine Haftung für die Ausfallzeit, oder hieraus evtl. entstehende Kosten oder Nachteile für den Auftraggeber gleich welcher Art.

  Hard- und Software

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind jedoch auch zu Teillieferungen berechtigt.

Für die Einhaltung der von uns angegebenen Versand- oder Lieferfristen haften wir nur, wenn diese von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden

An verbindliche Versand- oder Lieferfristen sind wir dann gebunden, wenn der Kunde sämtliche Vertragsbedingungen einhält und eventuelle Zulieferer fristgerecht liefern. Wir behalten uns vor, Lieferfristen bei Engpässen in unserer Belieferung zu verlängern

Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine Lieferfrist überschritten, so kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist von nicht unter 14 Tagen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten

Alle Preise verstehen sich ab Lager Westerrönfeld. Die Preise schließen die Kosten für übliche Verpackung ein. Verlangt der Kunde eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten

Der Kunde ist verpflichtet, Lieferung und Teillieferung unverzüglich abzunehmen. Nimmt der Kunde eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden verpflichtet

Beim Kauf von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen der Hersteller. Mit Installation oder Öffnen der Verpackung erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an

  PC-Notdienst

Ein Anspruch auf Dienstleistung besteht nicht. SCS behält sich vor, die Dienstleistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bei zeitlicher oder räumlicher Unmöglichkeit einen späteren Termin hierfür anzusetzen

Es gilt jeweils die aktuelle Preisliste auf der Webseite www.schwab-computer.de. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind in Anspruch genommene Dienstleistungen vor Ort in bar oder per Karte zu bezahlen. Zahlung per Rechnung ist nur nach Vereinbarung möglich

  Besondere Umstände

Weder der Kunde noch SCS haftet für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zum Teil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt sind zum Beispiel Krieg und ähnliche Zustände, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt. Für die Dauer dieser Störungen und derer Auswirkungen ist SCS von der Lieferpflicht befreit und nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse berechtigt, nach eigener Wahl die vereinbarte Menge zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Hält die Störung länger als acht Wochen an, berechtigt dies auch den Kunden zum Rücktritt, soweit noch nicht geliefert worden ist

  Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte oder eingebaute Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen von SCS unser Eigentum. (Vorbehaltsware). Der Kunde darf darüber nicht verfügen

Bei Zugriffen Dritter (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von SCS hinweisen und SCS unverzüglich benachrichtigen

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug- ist SCS berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Weder in der Rücknahme noch der Pfändung der Vorbehaltsware durch SCS liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, der Rücktritt vom Vertrag

  Gewährleistung, Mängelhaftung

Für erworbene Ware gilt die vom Hersteller gewährte Garantie. Die Frist gilt ab Übergabe der Ware. Eventuelle Mängel sind SCS unverzüglich samt Fehlerbeschreibung schriftlich zu melden. Eingesendete Ware muss frei eintreffen und wird auch frei wieder ausgeliefert

Für die normale Abnutzung der Ware sowie auf Verschleißteile wird keine Gewährleistung übernommen, dies gilt auch für gebrauchte Ware, hier wird generell keine Haftung übernommen

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Bei Einbau/Nutzung trotz offensichtlicher Mängel entfallen alle Gewährleistungsansprüche

Weiterhin besteht keine Haftung bei Mängeln oder Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware zurückzuführen sind. Das Gleiche gilt für Mängel oder Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Überspannungen entstanden sind

Bei Fehlern, die trotz gleicher Fehlersymptome andere Ursachen haben, ist eine Gewährleistung oder Haftung ausgeschlossen

Bei eigenmächtigen Änderungen, Reparaturen oder beim Entfernen oder Brechen eventueller Gewährleistungssiegel erlischt der Gewährleistungsanspruch sofort

Für verlorene Daten wird keine Haftung übernommen, auch wenn dies durch einen Defekt/Mangel an der Ware verursacht wurde, eine Datensicherung liegt immer in der Sorgfaltspflicht des Kunden

Bei einem Mangel/Defekt hat SCS dreimal das Recht, die betroffenen Komponenten nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Scheitern diese Versuche, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Wandlung/Minderung anzustreben. Durch den Austausch oder die Reparatur von Baugruppen oder Teilen treten keine neuen Gewährleistungspflichten in Kraft

Liegt bei einer bemängelten Sache kein Defekt/Mangel vor oder beruht der Mangel/Defekt auf unsachgemäßer Handhabung der Ware, werden dem Kunden die Aufwendungen von SCS für die Prüfung der Ware in Rechnung gestellt. Hierzu zählen auch Fehler, die durch eine fehlerhafte Treiber- oder Betriebssysteminstallation begründet sind

Soweit nicht anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen, SCS haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden

Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche an Dritte wird nicht anerkannt

Es wird im Rahmen der Gewährleistung ggf. die Sache selbst (Teile, Geräte etc.) repariert bzw. getauscht. Für Softwareinstallationen, Betriebssystem, Datenrettung, Datenverlust sowie entstandenem Schaden wird keinerlei Erstattung gewährt. Der Kunde ist für eine regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich

  Widerruf Dienstleistung

Kunden können einen online abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag innerhalb zwei Wochen ab Zugang der schriftlichen, fernschriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Auftragsbetätigung widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn SCS mit der Leistungserbringung beginnt oder der Kunde die Leistung aktiv in Anspruch nimmt

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Raimund Schwab Computerservice, Lerchenstraße 35a, 24784 Westerrönfeld, oder per E-Mail an mail@schwab-computer.de. Der Widerruf bedarf keiner Angabe von Gründen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet

  Schutzrechte

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber SCS dafür, dass er die von SCS zu verarbeitenden Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten SCS im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Alle Daten (Texte, Fotos, Grafiken, Markenzeichen, Audiodaten, etc.), die SCS zur Weiterverarbeitung oder Verarbeitung überlassen werden, dürfen nicht gegen die Regelungen des Urheberrechts verstoßen. Der Kunde stellt SCS von allen Ansprüchen Dritter frei

SCS weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis

SCS verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weitergeben werden, sofern wir hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollten

  Informationspflichten des Kunden

Der Auftraggeber ist bei der Bestellung von Leistungen/Waren verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten SCS mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann SCS vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt muss schriftlich, fernschriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen

  Aufbewahrung, Abholung, Altteile, Altgeräte

Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Abholbenachrichtigung abgeholt, so kann SCS vom Ablauf dieser Frist an ein Lagergeld von 1 Euro pro Tag ab dem 31. Tag verlangen. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. SCS ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern. Etwaiger Mehrpreis ist dem Kunden zu erstatten

Werden Geräte wie Computer, Notebooks, Zubehör oder andere Komponenten nach einem von SCS unterbreiteten Kostenvoranschlag nicht binnen 3 Monaten abgehholt, werden diese von uns kostenfrei der Elektroverwertung übergeben. Gleiches gilt für Kunden, die Geräte zur Prüfung bei uns abgeben, dann jedoch nicht erreichbar sind oder sich nicht bei uns melden. Zur Reparatur freigegebene Aufträge sind von dieser Regelung nicht betroffen

Ausgebaute, defekte oder nicht mehr gebrauchsfähige Teile oder Geräte und Teile welche direkt zur Entsorgung abgegeben werden, werden sofort der Entsorgung zugeführt

  Geheimhaltung, Verschwiegenheit

SCS wird alle, durch die notwendigen Arbeiten bekannt gewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Daten und Passwörter des Kunden streng vertraulich behandeln. Es ist SCS untersagt, Informationen, die im Zusammenhang mit den Arbeiten beim oder vom Kunden bekannt wurden, für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen

Sollten SCS im Rahmen der Arbeiten Datenträger zur Entsorgung überlassen werden, verpflichtet sich SCS die Datenträger so unbrauchbar zu machen, dass die Daten nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mehr wiederhergestellt werden können

SCS verpflichtet sich im Zusammenhang mit Daten von informationsverarbeitenden und zur Datenspeicherung fähigen Geräten des Kunden zur absoluten Geheimhaltung und Verschwiegenheit.

Ist der Kunde an eine Schweigepflicht gebunden und/oder selbst zur Verschwiegenheit über Daten seiner z.B. Patienten, Klienten, Mandanten, Kunden oder anderen Personen verpflichtet, wird diese Schweigepflicht so auf SCS übertragen, wie auch Mitarbeiter des Kunden zur Verschwiegenheit verpflichtet wären. SCS wird in diesem Fall als IT-Dienstleister zum Mitarbeiter und unterliegt den Regelungen, die der Gesetzgeber für Mitarbeiter von einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Personenkreis mit der Möglichkeit zur Einsicht von gespeicherten Daten vorgesehen hat

  Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Gerichtsstand für alle Leistungen ist Rendsburg

SCS behält sich das Recht vor, diese AGB bei Notwendigkeit zu ändern